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FrigoWatch°

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juni 2026 · Version 1.0
  1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Kunz Engineering (Einzelunternehmen), Inhaber Felix Kunz, Obere Steingrubenstrasse 9, 4500 Solothurn (nachfolgend «Anbieter»), die den Dienst unter der Marke «FrigoWatch» anbietet, und dem Kunden (nachfolgend «Kunde») über die Nutzung des Dienstes FrigoWatch (nachfolgend «Dienst»).

    Der Dienst richtet sich ausschliesslich an Unternehmen und nicht an Konsumentinnen und Konsumenten. Mit der Bestellung oder der Nutzung des Dienstes anerkennt der Kunde diese AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.

  2. Leistungsbeschrieb

    FrigoWatch ist ein System zur automatischen Temperaturüberwachung von Kühl- und Tiefkühlgeräten. Es umfasst je nach Vereinbarung Funksensoren (LoRaWAN), eine Basisstation, ein Online-Dashboard, automatische Alarmierung (Push-Mitteilung und SMS; Sprachanruf in Vorbereitung) sowie periodische Temperaturprotokolle.

    Der Dienst ist eine technische Unterstützung zur betrieblichen Eigenkontrolle. Er ersetzt weder die lebensmittelrechtliche Eigenkontrolle des Kunden noch eigene Kontrollmassnahmen.

  3. Vertragsabschluss, Laufzeit und Kündigung

    Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter zustande. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit zwölf Monate ab Aktivierung. Sie verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen auf das Laufzeitende gekündigt wird.

    Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail genügt. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

  4. Preise und Zahlung

    Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Bestellbestätigung genannten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    Die Verrechnung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, jährlich im Voraus per Rechnung (Schweizer QR-Rechnung), zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Einmalige Leistungen (insbesondere Hardware und Montage) werden mit der ersten Rechnung verrechnet. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Dienst nach erfolgloser Mahnung vorübergehend zu sperren.

  5. Hardware

    Sofern die Hardware nicht ausdrücklich als Kauf vereinbart ist, bleiben Sensoren und Basisstation im Eigentum des Anbieters und sind nach Vertragsende auf Aufforderung in funktionsfähigem Zustand zurückzugeben. Der Kunde behandelt die Hardware sorgfältig und setzt sie nur bestimmungsgemäss ein.

    Der Austausch von Batterien im Rahmen des vereinbarten Abonnements ist inbegriffen, soweit dies im Angebot vorgesehen ist. Schäden durch unsachgemässe Behandlung gehen zulasten des Kunden.

  6. Mitwirkungspflichten des Kunden

    Der Kunde stellt für den Betrieb der Basisstation eine geeignete Stromversorgung sowie einen funktionierenden Internetzugang bereit.

    • Der Kunde hält seine Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail, Empfänger von Alarmen) jederzeit aktuell und sorgt dafür, dass Push- und SMS-Mitteilungen empfangen werden können.
    • Der Kunde nimmt Alarme zur Kenntnis, quittiert diese und ergreift bei Meldungen unverzüglich geeignete Massnahmen.
    • Der Kunde überprüft die korrekte Platzierung und Funktion der Sensoren im Rahmen seiner üblichen Kontrollen.

    Die lebensmittelrechtliche Eigenkontrolle (insbesondere nach den Grundsätzen der Guten Verfahrenspraxis und HACCP) sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Temperaturen bleiben in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Dienst entbindet den Kunden nicht von eigenen Kontrollen.

  7. Verfügbarkeit und Zustellung von Meldungen

    Der Anbieter erbringt den Dienst mit angemessener Sorgfalt, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsfenster, Störungen und Umstände höherer Gewalt können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.

    Die Erfassung von Messwerten und die Zustellung von Alarmen hängen von Faktoren ab, die ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere von der Funkverbindung (LoRaWAN), der Mobilfunk- und Internetverbindung, der Stromversorgung beim Kunden sowie von Diensten Dritter (zum Beispiel Push- und SMS-Anbieter). Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass jede Messung erfasst und jede Meldung vollständig, rechtzeitig oder überhaupt zugestellt wird.

  8. Gewährleistung und Haftung

    Der Dienst wird als Unterstützung im jeweils verfügbaren Zustand bereitgestellt. Der Anbieter sichert keinen bestimmten Erfolg zu, insbesondere nicht die Verhinderung von Schäden an gelagerter Ware.

    Der Anbieter haftet nur für direkten Schaden, der nachweislich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen ist. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere für Warenverderb, entgangenen Gewinn, Produktions- oder Betriebsunterbruch und Datenverlust, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

    Die gesamte Haftung des Anbieters aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten für den Dienst bezahlten Entgelte beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden und nach dem Produktehaftpflichtgesetz, bleibt vorbehalten.

  9. Datenschutz

    Der Anbieter bearbeitet Personendaten im Einklang mit dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Einzelheiten zur Bearbeitung regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters.

    Mess- und Protokolldaten werden zur Erbringung des Dienstes sowie zur Nachweisführung gespeichert. Temperaturdaten werden in der Regel während 24 Monaten aufbewahrt und können vom Kunden als Datei exportiert werden.

  10. Geheimhaltung

    Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei während der Vertragsdauer und darüber hinaus vertraulich und verwenden sie nur zur Erfüllung des Vertrags.

  11. Änderungen der AGB

    Der Anbieter kann diese AGB anpassen. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innert 30 Tagen, gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.

  12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

    Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Solothurn, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

  13. Schlussbestimmungen

    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.